Einwohnermeldeamt: Neuerungen ab 1.1.2024
Reisepass-Gebühr ab 1. Januar 2024
Ab 1. Januar beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass 70,00 Euro. Die Zuschläge - bspw. für 48 Seiten (statt regulär 32 Seiten) oder Express-Bestellung - bleiben unverändert.
Informationen zum auslaufenden Kinderreisepass
Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Im Feld befindliche Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.
Termine können online auf der Homepage www.storkow.de oder telefonisch 033678 68-500 zu den Sprechzeiten gebucht werden.
Zwischen Weihnachten und Neujahr ist das Einwohnermeldeamt geschlossen.
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt:
Mo 9 - 12 Uhr
Di 9 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mi 9 - 12 Uhr
Do 9 - 12 und 13 - 16 Uhr (16 - 18 Uhr nur nach vorheriger Vereinbarung)
Fr 9 - 12 Uhr
Weitere Informationen
Veröffentlichung
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