Lärmaktionsplan
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan (4. Stufe)
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren, Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne der Stufe 3 zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein kommunales Gesamtkonzept, das gegebenenfalls Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.
Durch die Stadt Storkow (Mark) erfolgt derzeit die Fortschreibung, mit der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung auf Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union.
Die Erarbeitung der Lärmaktionsplanung, der 3. Stufe wurde 20218 erfolgreich abgeschlossen.
Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie die Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
In Storkow (Mark) ist die Burgstraße betroffen und zur Lärmkartierung der Stufe 4 verpflichtet.
Im Rahmen der Kartierung wurde die Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt.
Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 65 dB (A) im sog. Tag/Abend/Nachtzeitraum (LDEN) von 00:00 – 24:00 Uhr und ab 55 dB(A) im Nachtzeitraum (LNight) von 22:00 – 06:00 Uhr.
Das Ingenieurbüro Spiekermann Ingenieure GmbH wurde mit der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung (4. Stufe) beauftragt.
Der Entwurfsbericht der Lärmaktionsplanung liegt im Zeitraum vom 20.09.2024 bis 20.10.2024 öffentlich, im Bauamt, Raum 3.21, zu jedermanns Einsicht aus und kann zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Parallel erfolgt die öffentliche Auslegung durch die Veröffentlichung im Internet:
Innerhalb des Beteiligungszeitraums können Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Entwurf der Lärmaktionsplanung an die Stadtverwaltung wie folgt abgeben werden:
- schriftlich an die Stadt Storkow (Mark), R.-Breitscheid-Str. 74, 15859 Storkow (Mark)
- in elektronischer Form per E-Mail an
Fragen zum Entwurf werden per Email, oder nach telefonischer Terminvereinbarung gern beantwortet.
Sprechzeiten:
Dienstag 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Freitag 9 - 11 Uhr
Sämtliche Informationen der Lärmkartierung sind auf der Internetseite des LfU (Start | Startseite | LfU (brandenburg.de)) veröffentlicht.
Die folgende Abbildung zeigt beispielhaft, die Isophonen für den Gesamttag LDEN, im Bereich Burgstraße.
Folgende durchschnittliche Verkehrsstärken liegen der Lärmkartierung zu Grunde:
Straßenabschnitt | Verkehrsstärke (DTV) | |
L 23 | Burgstraße – Abschnitt zwischen Schloßstraße und Reichenwalder Straße | 11.218 Kfz/Tag |
| Fürstenwalder Straße – Abschnitt zwischen Reichenwalder Straße und Heinrich-Heine-Straße | 10.346 Kfz/Tag |
| Burgstraße – Abschnitt zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und Schloßstraße | 9.987 Kfz/Tag |